GRUPPENREISENBEDINGUNGEN BEI VERTRAGSTARIFEN

Aktualisiert: Mo 25 Sep 2023

Mit Ihrer Buchung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.  Als übergeordnete Bedingung erkennen die Parteien an, dass die vom Reiseveranstalter getätigten Buchungen für die Gesellschaft keine Verpflichtung darstellen, bevor diese nicht ihren Fahrplan für den Zeitraum, für den der Reiseveranstalter die Buchung durchführen möchte, allgemein bekanntgegeben hat.  Alle Buchungen dieser Art bedürfen der formellen schriftlichen Annahme durch die Gesellschaft nach Veröffentlichung der genannten Fahrpläne und unterliegen diesen Bedingungen.

Die besonderen Gruppenangebote („Vertragstarife“) werden von der Gesellschaft unter den folgenden Bedingungen angeboten.  
a) Vertragstarife werden unter der Bedingung angeboten, dass sich der Reiseveranstalter mit den Geschäftsbedingungen der Gesellschaft, die auf der Website des Unternehmens www.poferries.com verfügbar sind, sowie mit den unten aufgeführten Bedingungen für Gruppenreisen einverstanden erklärt.  
b) Vertragstarife sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht gegenüber anderen Personen oder Organisationen offengelegt werden.  
c) Zu Vertragstarifen ausgestellte Tickets dürfen vom Reiseveranstalter nicht weiterverkauft werden.  
d) Vertragstarife gelten nur für Kunden, die in dem Land wohnen, in dem sie ausgestellt werden.  
e) Der Vertrag darf vom Reiseveranstalter nicht abgetreten werden.  
f) Die Gesellschaft hat das Recht, Vertragstarife mit einer Kündigungsfrist von 28 Tagen oder sofort zu annullieren, falls der Reiseveranstalter diese Bedingungen nicht einhält oder diesen zuwiderhandelt.

1. Definitionen und Anwendung

1. Definitionen und Anwendung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Gruppenbuchungen, die von der Gesellschaft oder in deren Namen angenommen werden.

1.2. In diesen Bedingungen bedeutet:

„Gruppenbuchung“ die Buchung eines Vertrags für den Fährentransport einer Gruppe von mindestens 10 Passagieren (oder einer anderen, von der Gesellschaft jeweils bekannt gemachten Mindestanzahl, die für einen Gruppenrabatt in Frage kommt) auf ein- und derselben Überfahrt;

„Gesellschaft“ im Zusammenhang mit einer Gruppenbuchung entweder (a) P&O Short Sea Ferries Limited bei einer Überfahrt auf einer Kurzstrecke; (b) P&O European Ferries (Irish Sea) Limited bei einer Überfahrt in der Irischen See; oder (c) P&O North Sea Ferries Limited bei einer Überfahrt in der Nordsee;


„Irische See-Strecke“ eine Überfahrt zwischen Cairnryan und Larne und/oder alle anderen Strecken, die wir auf der Irischen See befahren.


„Nordseestrecke“ eine Überfahrt zwischen Rotterdam (Europoort) und Hull sowie alle anderen Strecken, die wir auf der Nordsee befahren;


„Kurzstrecke“ eine Überfahrt zwischen Calais und Dover sowie alle anderen Strecken, die wir auf dem Ärmelkanal befahren;


„Reiseveranstalter“ im Zusammenhang mit einer Gruppenbuchung den Veranstalter der Bustour/Reise oder eine Einzelperson, der/die eine Gruppenbuchung für bzw.  im Auftrag von Passagieren durchführt und der/die die Verpflichtungen gegenüber dem Passagier erfüllt, die Teil dieser Gruppenbuchung sind oder sein sollen;


„Fahrzeug“ das Fahrzeug (falls zutreffend), das von der Gesellschaft im Rahmen einer Gruppenbuchung überführt wird;


„Gruppenpassagier“ eine Person, die zu einer Gruppenbuchung gehört oder gehören soll, einschließlich der Angestellten oder Beauftragten des Reiseveranstalters;


Die „Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unternehmens“ (eine Kopie ist auf der Website des Unternehmens www.poferries.com verfügbar) umfassen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unternehmens für die Beförderung von Passagieren, Begleitfahrzeugen und Gegenständen sowie alle zusätzlichen Bedingungen, die in den von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft veröffentlichten Druckschriften aufgeführt sind.

1.3. Diese Bedingungen treffen auf Gruppenbuchungen auch dann zu, wenn die Anzahl der tatsächlich transportierten Passagiere geringer ist als die Anzahl der ursprünglich gebuchten Passagiere, vorbehaltlich einer Mindestanzahl von 10 Passagieren.

2. Vertragseigenschaften

2.1. Der Reiseveranstalter handelt als Beauftragter für jeden einzelnen Passagier einer Gruppe und als Auftraggeber in allen anderen Belangen und bestätigt, dass er befugt ist, mit der Gesellschaft eine Gruppenbuchung auszuführen.

2.2. Der Betreiber verpflichtet sich, für die Zahlung aller dem Unternehmen von den Gruppenreisenden geschuldeten Beträge zu haften. Der Reiseveranstalter ist nicht befugt, die Gesellschaft ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch einen separaten Vertrag zwischen Reiseveranstalter und Gesellschaft zu binden, wonach dem Reiseveranstalter speziell das Recht erteilt wird, im Namen der Gesellschaft zu handeln und unter anderem Fahrkarten auszustellen.

3. Buchungsvereinbarungen

3.1. Eine von der Gesellschaft angenommene Buchung gilt als Buchungsoption (sofern nicht anders angegeben).  Der Reiseveranstalter hat die Gesellschaft sofort zu informieren, falls sich die Anzahl der Gruppenpassagiere erhöht oder senkt.  Der Reiseveranstalter hat das Recht, die Anzahl der Gruppenpassagiere in einer Gruppenbuchung kostenlos jederzeit vor Ablauf der in Bedingung 4 aufgeführten Stornofrist auf die in Bedingung 1.2 festgesetzte Mindestanzahl zu reduzieren.

3.2. Auf Kurzstrecken gelten alle Buchungen als Optionen, die 42 Tage vor dem Abreisedatum automatisch verfallen. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, alle erforderlichen Buchungen vor der automatischen Stornierung mindestens 43 Tage vor der Reise per E-Mail oder telefonisch zu bestätigen. Eine Reaktivierung bereits verfallener Buchungen kann nicht garantiert werden.

3.3. Der Veranstalter muss die endgültige Passagierzahl wie folgt melden:

a) Kurzstrecke und Irische See-Strecke: nicht später als 14 Tage vor Reiseantritt per eMail oder telefonisch.
b) Nordseerouten: Sofern nicht anders vereinbart, muss die endgültige Kabinenliste für alle Passagiere spätestens 42 Tage vor Abfahrt per E-Mail übermittelt werden. Die Reederei behält sich das Recht vor, die nicht bis 42 Tage vor der Abfahrt gebuchten Kabinen freizugeben.

Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Buchung ohne Vorankündigung ganz oder teilweise storniert werden.

3.4. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der endgültigen Passagierzahl und Fahrzeuggröße. Sollten sich diese bis zum Reisetag erhöhen, entstehen zusätzliche Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Eine Reduzierung der Passagierzahl und der Fahrzeuggröße nach Bestätigung der endgültigen Angaben führt nicht zu einer Reduzierung des Fahrpreises.

3.5. Vorbehaltlich der Bedingungen in Absätze 3.2,3.9 & 3.10 gelten Tarife erst als zugesichert, wenn Ihre Buchung bestätigt worden ist und Sie dafür eine Buchungsnummer erhalten haben.

3.6. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung infolge von Wechselkursschwankungen zwischen dem Datum der Veröffentlichung unserer Tarife und dem Datum Ihrer Abreise.

3.7. Ein Treibstoffzuschlag kann am oder um den 20. eines jeden Monats für Reisen im folgenden Kalendermonat erhoben werden. Der anzuwendende Zuschlag ergibt sich aus dem 30-Tages-Durchschnittwert für Marine Diesel (MGO) laut Bunkerworld.com und dem 30-Tages-Durchschnittswechselkurs USD/GBP laut Exchangerate.org.uk. Der Zuschlag wird nur für Bus bzw. Minibus Überfahrten und, falls anwendbar, vor der ersten Fahrt erhoben.

3.8. Buchungen können auf vorläufigen Fahrplänen bzw.  auf der Verfügbarkeit von Schiffen beruhen, die sich später ändern können.  Falls sich der Fahrplan oder die Verfügbarkeit später ändern, werden Sie über vorhandene Alternativen informiert.  Wenn diese Alternativen für Sie nicht in Betracht kommen und Sie der Meinung sind, dass eine Reise mit einem anderen Unternehmen für Ihre Buchung bei uns besser geeignet ist, müssen Sie uns vor der Stornierung Ihrer Buchung die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob wir die von dem anderen Unternehmen angebotene alternative Buchung in angemessener Weise durchführen können. Wenn Sie dies nicht tun, werden Ihnen Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

Obwohl wir alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen Ihre vertraglich vereinbarte Buchung zu ermöglichen, können Situationen eintreten, die Änderungen erforderlich machen. Wir sind beispielsweise dazu berechtigt, die Reiseroute und den Fahrplan zu ändern, die Abfahrts- oder Ankunftszeit zu verschieben oder die Überfahrt zu stornieren, falls ein Unfall, die Witterungsverhältnisse, eine Überlastung des Hafens, Liegeplatzprobleme, Arbeitsprobleme, ein medizinischer Notfall, die Notwendigkeit, anderen Hilfe zu leisten, behördliche oder versicherungstechnische Anordnungen vorliegen sowie bei Verletzungen oder Erkrankungen von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern, Verspätungen oder Fahrplanänderungen durch Dritte, widersprüchliche Charterpläne, Reparatur- und Wartungsbedarf, Treibstoffmangel oder andere Engpässe oder Schäden am Schiff, anderen Transportmitteln, Straßen, Schienen, Brücken, Docks, Ausrüstung oder Maschinen. Darüber hinaus kann der Kapitän des Schiffes nach eigenem Ermessen entscheiden, die Reise nicht im Rahmen des regulären Fahrplans fortzusetzen.
Dementsprechend übernehmen wir keine Garantie für die Reiseroute (einschließlich der Abfahrts- oder Ankunftszeit in einem Hafen oder das Anlaufen aller Häfen).
Unter keinen Umständen sind wir Ihnen gegenüber vertraglich, für Delikte (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Verträge, entgangene Einnahmen oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art haftbar. Nichts in dieser Klausel beschränkt oder schließt unsere Haftung für Tod oder Körperverletzung aus, die durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter in Ausübung ihrer Pflichten verursacht wurde, oder für arglistige Täuschung oder betrügerische Verheimlichung, oder für jegliche Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
3.9. Der Reiseveranstalter ist dafür verantwortlich, bei der Buchung die richtige Kundenkontonummer oder den richtigen Bonus-Code anzugeben.  Es kann keine Rückzahlung geleistet werden, wenn der Reiseveranstalter für eine Buchung durch die Angabe einer falschen Kundenkontonummer zu viel bezahlt hat.

3.10. Buchungen auf Strecken, für die keine Vertragstarife vereinbart worden sind, erfolgen zu den veröffentlichten Gruppentarifen. 

3.11. Reiseveranstaltern, die dem Lastschriftverfahren zugestimmt haben, werden Buchungen am Reisetag in Rechnung gestellt.  Die Gesellschaft schickt dem Reiseveranstalter eine Aufstellung über alle getätigten Buchungen, die noch zu bezahlen sind.  
Bei monatlicher Abrechnung werden die Monatsabrechnungen jeweils am Monatsende verschickt.  Die Zahlungsbedingungen sehen vor, dass die Zahlung des auf jeder Monatsabrechnung ausgewiesenen Gesamtsaldos bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, auf den sich die Abrechnung bezieht, bei der Gesellschaft eingeht.  
Bei wöchentlicher Abrechnung wird die Abrechnung am Ende jeder Woche versandt.  Die Zahlungsbedingungen sehen vor, dass die Zahlung des Gesamtsaldos, der auf jeder wöchentlichen Abrechnung ausgewiesen ist, bis zum letzten Tag der Woche, die auf die Woche folgt, auf die sich die Abrechnung bezieht, bei der Gesellschaft eingehen muss. 
Für Reiseveranstaltern mit Geldkonten ist der Reisepreis zum Zeitpunkt der Buchung der Reise zur Zahlung fällig, unabhängig von Reisedatum oder Reisezeit, außer Nordseeroute wenn eine Anzahlung ist erforderlich (Absatz 3.12).

3.12. Privatgruppen und Reiseveranstaltern mit Geldkonten, die auf den Nordseestrecken reisen,  müssen eine Anzahlung von £10 (€15) pro Person leisten. Diese Anzahlung ist kann nur erstattet werden wenn die Stornierung bis 42 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Die komplette Bezahlung ist nicht später als 42 Tage vor Reiseantritt fällig.  Die Anzahling ist nicht übertragbar. Bei der Stornierung der Reise innerhalb von 42 Tagen wird die Erstattung in Übereinstimmung mit unseren Stornierung Regelungen erfolgen (Absatz 4).  

3.13. Ermäßigte und veröffentlichte Hin- und Rück Tarife mit limitierten Aufenthaltsdauern gelten nur, wenn die Anzahl der Passagiere auf der Hin- und Rückreise identisch ist.  Bei unterschiedlichen Passagierzahlen sind stets zwei Oneway Tarife anzuwenden.  Für Streckenkombinationen, saisonübergreifende Buchungen oder Buchungen über den Jahreswechsel hinweg sind stets zwei Oneway Tarife anzuwenden. Vertragstarife sind nur verfügbar, wenn zusätzliche Bedingungen, einschließlich Reisezeit, Fahrzeugtyp, Aufenthaltsdauer streng eingehalten werden.  Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen wird vor Antritt der Reise ein Zuschlag erhoben. Die Buchung ist nur für die bestätigte Überfahrt garantiert. P&O Ferries behält sich das Recht vor einen Zuschlag von £150/€165 zu erheben, sollten Sie es versäumen rechtzeitig für Ihre gebuchte Überfahrt einzuchecken. Der Zuschlag ist beim Check-In im Hafen zu bezahlen. Ob eine alternative Überfahrt angeboten werden kann, hängt von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Check-Ins ab.

3.14. Die maximale Länge der von Gruppen verwendeten Fahrzeuge sowie die Anzahl der darin beförderten Passagiere kann unterschiedlich sein und wird in der zutreffenden Veröffentlichung bekanntgegeben. 

3.15. Sowohl die Hin- als auch die Retourfahrt einer Buchung wird automatisch storniert, wenn die Hinreise nicht innerhalb von 48 Stunden ab dem ursprünglichen Reisedatum angetreten wird.

3.16. Gruppenbuchungen, die am Tag der Abfahrt im Hafen vorgenommen werden, unterliegen der Verfügbarkeit von Plätzen und unterliegen einem Aufschlag von £200 auf die publizierten und vertraglich vereinbarten Gruppentarife.

 

4. Stornierungen & Umbuchungen

4.1. Der Reiseveranstalter hat der Gesellschaft bei Stornierung einer Gruppenbuchung folgende Annullierungskosten zu zahlen: 

a) Kanalroute: 50 % für Buchungen, die 8 bis 42 Tage vor der geplanten Abfahrt storniert werden und 100 % für Buchungen, die 7 Tage oder weniger vor der geplanten Abfahrt storniert werden oder bei Nichtantritt der Reise.

b) Nordseeroute (beachten Sie bitte auch 4.4):  50% für Buchungen, die 15-42 Tage vor dem geplanten Reiseantritt storniert werden und 100 % für Buchungen, die 14 Tage vor dem geplanten Reiseantritt oder später storniert werden oder bei Nichtantritt der Reise.  

c) Irische See: 50% für Buchungen, die 8-42 Tage vor dem geplanten Reiseantritt storniert werden und 100% für Buchungen, die 7 Tage oder weniger vor dem geplanten Reiseantritt storniert werden oder bei Nichtantritt der Reise.  

Für alle Premium Daten fällt eine Stornogebühr von 100% an, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

4.2. Für vorbestellte Mahlzeiten, die 7 Tage vor oder innerhalb von 7 Tage nach der geplanten Abflugzeit storniert werden, ist der volle Betrag fällig. 

4.3. Für Umbuchungen gelten die folgenden Regeln:

a) Alle Routen, Premium-Reisetermine: Bei Umbuchungen von Buchungen während der Premium Segeltermine fallen 100% Stornogebühren an.

b) Alle Routen, Nicht-Premium-Reisetermine: Bei Änderungen der Route, des Datums und der Uhrzeit innerhalb von 42 Tagen vor der geplanten Abfahrt wird eine Änderungsgebühr erhoben. Darüber hinaus wird gegebenenfalls eine Preiserhöhung in Rechnung gestellt und im Falle einer Preissenkung erfolgt keine Rückerstattung. Bei Stornierung innerhalb von 42 Tagen vor dem Abreisedatum für eine gebuchte Strecke (Hin- oder Rückreise): keine Erstattung.

4.4. Stornierungen, ausgenommen diejenigen nach Absätze 3.2 & 4.5, müssen in schriftlicher Form erfolgen.  Änderungen der Passagierzahl, Kabinen und Mahlzeiten akzeptieren wir schriftlich oder telefonisch.

4.5. Nordseeroute:  sollte Ihre Reise auf das Reisedatum einer Themed Minicruise fallen, dieses wird Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt, muss die endgültige Kabinenliste bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt vorliegen. Sollte die Kabinenliste zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird die Buchung storniert und es fallen 100% Stornokosten an.

 

5. Gesetzeskonformität, Reisedokumente und Pässe

5.1. Der Veranstalter ist für die Prüfung und Einhaltung aller notwendigen Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder verantwortlich. Wir verweisen auf die Website der britischen Regierung: http://www.gov.uk/foreign-travel-advice

5.2. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass der Busfahrer oder Gruppenleiter alle erforderlichen Dokumente für alle Gruppenreisenden ausstellt.

5.3. Gruppenpässe und NATO-Reiseaufträge müssen gemäß Klausel 3.3 zusammen mit der endgültigen Passagierzahl per E-Mail übermittelt werden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Abfahrt bzw. zur Versäumnis der Abfahrt kommen. Bei Reisen mit einem Sammelpass müssen alle namentlich aufgeführten Passagiere im selben Bus reisen (nicht auf mehrere Busse verteilt).

5.4. Für den Fall, dass ein Passagier, der mit dem Betreiber reist, von den Grenzbehörden eines entsprechenden Landes ohne die korrekten, für die Einreise in dieses Land erforderlichen Dokumente angetroffen wird und die Grenzbehörde P&O Ferries für dieses Versäumnis eine finanzielle Strafe auferlegt, behält sich P&O Ferries das Recht vor, dem Betreiber den Betrag einer solchen Strafe in Rechnung zu stellen. Der Betreiber muss den Betrag der Strafe innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung von P&O Ferries bezahlen.

5.5. Für die Zwecke der Passagierregistrierung ist der Betreiber dafür verantwortlich, vor der Reise die Namen, das Geschlecht, die Alterskategorie und etwaige besondere Pflege/Bedürfnisse (im Falle eines Notfalls) für alle Fahrer und Gruppenpassagiere anzugeben. Die Unterlagen zur Registrierung der Fahrgäste sind auf unserer Website www.poferries.comverfügbar. Darüber hinaus ist der Busfahrer oder Gruppenleiter dafür verantwortlich, dass alle Fahrgäste vor und nach der Einschiffung erfasst und identifiziert werden. Die Nichtdurchführung von Kontrollen kann dazu führen, dass dem Reiseveranstalter Kosten auferlegt werden, falls der Rettungsdienst eine Suche durchführen muss.  

Die Agentur muss die Kunden und ihre Fahrer auf die Datenschutzrichtlinie des Unternehmens aufmerksam machen, die auf der Website des Unternehmens, www.poferries.com, zu finden ist, und ihnen erklären, dass die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten durch das Unternehmen im Einklang mit dieser Richtlinie erfolgen wird. Des Weiteren muss die Agentur die Einwilligung aller Kunden und des Fahrers einholen, dass sie Angaben über besondere Bedürfnisse/Hilfe  weitergeben darf und dass das Unternehmen diese Angaben zu dem Zweck nutzen darf diesen die benötigte besondere Hilfe bereitzustellen. 

5.6. Für alle Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Reiseveranstalter und zwischen der Gesellschaft und einem Gruppenpassagier gelten die Geschäftsbedingungen der Gesellschaft, die Geschäftsbedingungen für Agenturen (beide erhältlich auf www.poferries.com) sowie ihre Vertragstarif-Bedingungen für Gruppenreisen, die als hierin eingeschlossen gelten.  Der Reiseveranstalter bestätigt, eine Kopie der oben aufgeführten Bedingungen erhalten zu haben.

 

6. Fangruppen (Kurzstrecken und Irische See) und gleichgeschlechtliche Gruppen

6.1. Fan-Gruppen können nur auf unseren Kurzstrecken- und Irischen Seerouten befördert werden. Auf unserer Kurzstreckenroute müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fangruppen, die auf der Website des Unternehmens unter www.poferries.com verfügbar sind, unterzeichnet und per E-Mail an das Unternehmen gesendet werden, bevor Buchungen bestätigt werden können.

6.2. Gleichgeschlechtliche Gruppen können auf allen Strecken transportiert werden, jedoch behält sich die Gesellschaft das Recht vor, nach freiem Ermessen Buchungen für solche Gruppen abzulehnen.  

6.3. Für Fan- und gleichgeschlechtliche Gruppen gelten folgende Sonderbedingungen:

a) Eine vollständige Liste mit den Namen, Adressen und Passnummern aller Passagiere in der Gruppe muss mindestens eine Woche vor Reiseantritt zur Verfügung gestellt werden (gilt NUR für gleichgeschlechtliche Gruppen; außer bei Überfahrten von Larne, Cairnryan, wo keine Pässe erforderlich sind).
b) Im Hafen, am Bus oder an Bord der Fähre dürfen keine Teamschals/-banner, Fahnen oder sonstige Symbole zu sehen sein, die andere Passagiere als beleidigend empfinden könnten.  Im Hafen sowie an Bord der Fähre dürfen keine Lieder oder Parolen gesungen werden, die andere Passagiere als störend empfinden könnten.
c) Im Bus gilt Alkoholverbot.  Passagieren, die an den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu leiden scheinen, wird die Beförderung verweigert.
d) Für jeden Bus müssen zwei Begleiter ernannt werden, deren Namen bei der Reservierung anzugeben sind.
e) Für die Beförderung von Fangruppen wird stets der volle Broschürenpreis verrechnet.  Alle Buchungen MÜSSEN schriftlich bestätigt werden.

 

7. Jugendgruppen

Die Organisatoren von Jugend- oder Kindergruppen müssen Gruppenleiter ernennen, die zu jeder Zeit für die Beaufsichtigung ihrer jeweiligen Gruppe verantwortlich sind, und die sich überdies bitte sofort nach dem Anbordgehen am Auskunftsschalter melden. 

Gruppenleiter werden aufgefordert, unseren Verhaltenskodex herunterzuladen und zu unterschreiben. Dieser ist auf der Website des Unternehmens unter www.poferries.com verfügbar.
Wir erlauben nicht, dass Jugendliche unter 18 Jahren Zigaretten, Tabak, Wein oder Spirituosen an Bord kaufen.  Ausgelassenheit ist bei Kindern zu erwarten, jedoch sollten Kinder auf die mit ungebärdigem oder albernem Verhalten auf dem Schiff verbundenen Gefahren vor dem Anbordgehen hingewiesen werden.  Weiters ersuchen wir, dass der Komfort der anderen Passagiere respektiert und Rücksicht auf die anderen Passagiere genommen wird.  Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen Buchungen für solche Gruppen abzulehnen.  Eine Jugend- oder Kindergruppen wird definiert als eine Gruppe, in der 50 % aller Passagiere 0 – 15 Jahre alt sind.

8. Fußreisenden Gruppen

Wir befördern keine Fußgängergruppen auf unseren Kurzstrecken. Alle Gruppen müssen mit einem Reisebus reisen.

Die Bedingungen für Gruppenraten und Gruppenreisen sollten zusammen mit den vollständigen Geschäftsbedingungen der P&O Ferries gelesen werden.  Bitte suchen Sie www.poferries.com auf und 
Klicken Sie auf die Geschäftsbedingungen. 

1 Oktober 2023